Wer führt die Managementbewertung durch?

Die Durchführung der Managementbewertung ist in Punkt 5.6 der ISO 9001 geregelt.

Dort heißt es, "die oberste Leitung muss das Qualitätsmanagementsystem der Organisation in geplanten Abständen bewerten".

Daraus ergibt sich eindeutig, dass die Managementbewertung (vielfach auch Managementreview genannt) nicht durch den Qualitätsmanagementbeauftragten, sondern von der obersten Leitung (Geschäftsführung) durchgeführt werden muss. Der Qualitätsmanagementbeauftragte kann und sollte allerdings die geforderten Eingaben (Ergebnisse von Audits, Kundenrückmeldungen, Informationen zu Prozessleistung und Produktkonformität, Status von Vorbeugungs- und Korrekturmaßnahmen, Folgemaßnahmen vorangegangener Bewertungen, Änderungen mit Einfluss auf das Qualitätsmanagementsystem und Empfehlungen für Verbesserungen) zusammenstellen.Die Durchführung einer Managementbewertung lässt sich nicht an ein Beratungsunternehmen auslagern, allerdings besteht die Möglichkeit, sich dabei unterstützen zu lassen.

 

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