Kann der Geschäftsführer Qualitätsmanagement- beauftragter (QMB) werden?

Der Geschäftsführer eines Unternehmens kann auch gleichzeitig Qualitätsmanagementbeauftragter sein, in kleinen Unternehmen ist dies auch durchaus üblich.

Was fordert die Norm?

Die ISO 9001 fordert, dass der QMB (oder wie es in der Norm korrekt heißt Beauftragter der obersten Leitung) "Mitglied der Leitung" des Unternehmens (bzw. der Organisation ist).

Dies schließt einerseits ein, dass der Geschäftsführer QMB wird, weil er zweifelsohne Mitglied der Leitung ist. Andererseits schließt die Norm dadurch aus, dass der QMB ein externer Berater ist. Gleichwohl (und das ist bei vielen kleinen Unternehmen auch durchaus üblich) kann sich der Qualitätsmanagementbeauftragte durch einen externen Berater weitestgehend unterstützen lassen.

Bei einem Ein-Mann/Frau-Unternehmen muss sogar der Inhaber / Geschäftsführer der QMB werden, weil er als einziger Mitarbeiter und gleichzeitig einzige Leitungskraft diese Position übernehmen muss. Einzig problematisch wird es nur, wenn es um die Durchführung von internen Audits geht, die ebenfalls von der ISO 9001 vorgeschrieben sind. Denn hier darf der Auditor nicht den Bereich auditieren, in dem er selber tätig ist. Lösungsmöglichkeit hier ist zum Beispiel der Einsatz eines befreundeten Unternehmers (mit Fachkenntnissen), vielleicht sogar eines Kunden oder eines externen Beraters.

Bitte beachten Sie, dieser Artikel bezieht sich auf die ISO 9001:2008. In der aktualisierten Fassung ISO 9001:2015 wird ein Qualitätsmanagementbeauftragter nicht mehr explizit gefordert.

 

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