Kann ein externer Qualitätsmanagementbeauftragter (QMB) benannt werden?

Klare Antwort: Nein, aber....

Nein, weil...

im Punkt 5.5.2 der ISO 9001 unter "Beauftragter der obersten Leitung" klar geklärt ist, dass der Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB) ein "Mitglied der Leitung der Organisation" sein muss. Eine externer Qualitätsmanagementbeauftragter in Form eines externen Beraters ist nun mal kein Mitglied der Leitung.

Aber,...

es steht den Unternehmen selbstverständlich frei, einen internen Qualitätsmanagementbeauftragten zu benennen, der sich von einer externen Person / Berater unterstützen lässt. Sprich, der unternehmsinterne QMB besetzt diesen Posten offiziell und trägt die Verantwortlichkeiten und besitzt die Befugnisse, die in der Norm beschrieben werden. Die durchzuführenden Aufgaben (zum Beispiel die Erstellung von Prozessen oder die Durchführung von Kundenzufriedenheitsmessungen) deligiert er allerdings weiter an einen externen Berater. Zu beachten ist dabei, dass die Managementbewertung vom QMB nicht weiterdeligiert werden kann, da diese nicht vom QMB durchgeführt werden muss, sondern von der obersten Leitung. Aber auch hier steht es dem Unternehmen natürlich frei, sich einen externen Berater zu nehmen, der bei der Managementbewertung anwesend ist und dafür sorgt, dass diese normkonform abläuft und alle nötigen Themen / Eingaben angesprochen werden.

 

Bitte beachten Sie, dieser Beitrag bezieht sich auf die ISO 9001:2008. In der revisionierten Fassung ISO 9001:2015 gibt es nicht mehr die Forderung nach einem QMB.

 

Sie haben weitere Fragen zum Thema externer QMB oder sind QMB und auf der Suche nach Unterstützung? Dann rufen Sie uns gerne an, schreiben uns eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder benutzen das Kontaktformular.


Was können wir
für Sie tun? 
Sprechen Sie uns
einfach an.


Lösungsfabrik Thode und Partner

Waldhofer Str. 102

69123 Heidelberg

Tel: 06221 - 82 59 92 0


thode@loesungsfabrik.de